TU-9 und der Bologna-Prozess
(idw) Im Rahmen des Bologna-Prozesses sehen sowohl das Hochschulrahmengesetz wie auch die Hochschulgesetze der Länder die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen anstelle der bisherigen Abschlüsse Diplom und Magister vor. Im Rahmen dieser Umstellung haben die Mitgliedsuniversitäten des "Consortium of German Instituts of Technology" (TU-9) - dies sind die Technischen Universitäten der Städte Aachen, Berlin, Braunschweig, Darmstadt, Dresden, Hannover, Karlsruhe, München und Stuttgart - bei ihrer Tagung am 13.10.2004 in Berlin beschlossen, die Absolventinnen und Absolventen der anderen TU-9-Hochschulen jeweils genau so zu behandeln wie die eigenen. Da die Festlegung der Kriterien für den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium und vom Masterabschluss zur Promotionsphase von den Hochschulen selbst definiert werden, garantiert diese Vereinbarung eine größtmögliche Mobilität innerhalb der TU-9-Gruppe. Dies entspricht im übrigen den internationalen Gepflogenheiten, Absolventinnen und Absolventen von anderen Hochschulen aufgrund bilateraler Vereinbarungen aufzunehmen oder im Falle der Nichtexistenz solcher Vereinbarungen Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Es ist also generell keine Vergleichbarkeit der Abschlüsse verschiedener Hochschulen verschiedener Länder in dem Sinne gegeben, als eine Anerkennung nur aufgrund des Namens der Abschlüsse erfolgt. Dies hat auch der Präsident der HRK, Prof. Peter Gaethgens, wiederholt betont, zuletzt als Reaktion auf eine entsprechende Meldung in der FAZ, wonach die amerikanischen Universitäten den deutschen Bachelor nicht anerkennen. Im Rahmen einer Presseerklärung der Berlin-Tagung hatte die TU-9-Gruppe als zentrale Aussage formuliert: "Der Bachelor öffnet alle Türen, der Master ist das Ziel." Diese Aussage ist mehrfach, zuletzt in der Süddeutschen Zeitung vom 25.10.2004 dahingehend interpretiert worden, dass die TU-9-Universitäten den Bachelor nicht anerkennen. Diese Sichtweise ist eine Fehlinterpretation. Die TU-9-Universitäten haben vielmehr auf einer Reihe von Workshops während des vergangenen Sommers Inhalte, Ziele und Bedeutung von Bachelorstudiengängen in den Ingenieurwissenschaften diskutiert. Sie werden mit großer Sorgfalt an den jeweiligen Universitäten Bachelor- und Masterstudiengänge einrichten, wobei die Absolvierenden der Bachelorstudiengänge die Wahl haben sollen, entweder im Beruf weitergebildet zu werden oder in einen Masterstudiengang einzusteigen. Die Bedingungen für diesen Einstieg werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt. Das ist die Aussage des ersten Halbsatzes "Der Bachelor öffnet alle Türen...". Mit dem Zusatz "...der Master ist das Ziel" soll von Seiten der TU-9-Universitäten betont werden, dass sie aufgrund ihrer Verantwortung gegenüber der Weiterentwicklung des Industrie- und Produktionsstandortes Deutschland - einem Land ohne Rohstoffe - der festen Überzeugung sind, dass zumindest an diesen forschungsstarken und schwerpunktmäßig ingenieurwissenschaftlich ausgerichteten Universitäten Studierende bei Eintritt in das Studium das Ziel des Masters anstreben sollten. Dies vor dem Hintergrund, dass bereits jetzt zu wenig Diplomingenieure in Deutschland verfügbar sind, die mit ihrer Abschlussqualifikation etwa dem Master entsprechen. Nicht die Quantität akademischer Abschlüsse im Ingenieurbereich entscheidet in Deutschland über die technologische Zukunftsfähigkeit, sondern das richtige Mischungsverhältnis unterschiedlicher Qualifikationsprofile in genügend großer Anzahl. Und in diesem Sinne sind die TU-9-Universitäten der Auffassung, dass sie zur Ausbildung der ingenieurwissenschaftlichen Elite in besonderer Weise beitragen können. Aachen, den 26.10.2004 Prof. Dr. Burkhard Rauhut Rektor der RWTH Aachen
Sachgebiet: nicht-fachbezogen
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