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Pauschalprämie belastet Geringverdiener nicht zwangsläufig stärkerNach einer Untersuchung des RWI Essen würden untere bis mittlere Einkommen und Familien durch die Umstellung der Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen auf eine Pauschalprämie nicht verstärkt belastet. Gleichzeitig würde eine solche einheitliche Gesundheitsprämie für mehr Transparenz sorgen. Allerdings hätte ein Großteil der Versicherten ein Anrecht auf Ausgleichszahlungen, deren Organisation mit einigem Aufwand verbunden wäre. (idw) Eine Umstellung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) auf einheitliche Gesundheitsprämien ("Pauschalprämien") belastet nach einer Untersuchung des RWI Essen nicht zwangsläufig Versicherte mit geringem bis mittlerem Einkommen. Die mit ihr verbundenen einkommensabhängigen Ausgleichszahlungen und die Ausgabenbegrenzung auf einen bestimmten Teil des Einkommens ("Überforderungsgrenze") können je nach Ausgestaltung sogar Bezieher geringer Einkommen entlasten. Dies hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Überforderungsgrenze ist und wie die Ausgleichszahlungen finanziert werden. Familien werden nicht verstärkt belastet Bei beiden Varianten werden Ein-Verdiener-Ehepaare stärker belastet, weil die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners aufgehoben wird. Gleichwohl stellen sich Familien im Durchschnitt nicht schlechter, da diese beitragsfreie Mitversicherung ohnehin nur eine Minderheit der Ehepaare mit Kindern begünstigt. Durch die Berücksichtigung der Vermögenseinkommen verschiebt sich ferner die Verteilung der Nettobelastungen von den Arbeitnehmern zu den Rentnern, was in der Tendenz auf eine Angleichung der Belastungen zwischen den Generationen hinausläuft. Umstellung auf Pauschalprämie brächte mehr Transparenz Die Untersuchung lässt insgesamt keine unerwarteten Effekte auf die Einkommensverteilung erkennen, die eine Umstellung auf Pauschalbeiträge mit GKV-intern finanzierten Ausgleichszahlungen von vornherein in Frage stellt. Großer Vorteil einer Umstellung wäre, dass sie die Finanzierung der GKV transparenter machen würde. Probleme könnten sich hingegen bei der Organisation der Ausgleichszahlungen ergeben, da ein Großteil der Versicherten ausgleichsberechtigt wäre. Ihre Ansprechpartner dazu: Sachgebiet: Gesellschaft, Medizin und Gesundheitswissenschaften, Politik und Recht, Wirtschaft von: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Quelle: Informationsdienst Wissenschaft | ||||||||||
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