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Programm zur Förderung des wissenschaftl. Nachwuchses am Frankfurter Fachbereich Medizin komplett



Neue Habilitationsordnung in Kraft

(idw) Seit Anfang September ist die neue Habilitationsordnung am Fachbereich Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in Kraft. Sie fordert keine eigenständige große Habilitationsschrift ('zweites Buch') mehr. Habilitationen werden in Zukunft kumulativ sein. Verlangt wird allerdings eine Mindestzahl von hochrangigen Publikationen aus dem jeweiligen Teilgebiet der Medizin sowie eine zusammenfassende Darstellung der eigenen Forschungsergebnisse mit Diskussion. Im Bereich der Lehre müssen mindestens fünf Semester Unterrichtserfahrung nachgewiesen sowie ein vom Studienausschuss des Fachbereichs anerkannter hochschuldidaktischer Kurs erfolgreich besucht worden sein. Die neue Habilitationsordnung wird zu einer Beschleunigung des Habilitationsverfahren bei gleichzeitiger Anhebung des wissenschaftlichen Qualitätsniveaus führen. Sie ist eingebettet in die Bemühungen des Fachbereichs Medizin, durch ein spezielles Programm für Nachwuchswissenschaftler und durch die finanzielle Förderung sogenannter 'Tandemstellen' den wissenschaftlichen Nachwuchs gerade auch in der klinischen Medizin zu fördern.

Für weitere Informationen:

Ricarda Wessinghage
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universitätsklinikum Frankfurt
Fon (0 69) 63 01 - 77 64
Fax (0 69) 63 01 - 8 32 22
E-Mail ricarda.wessinghage@kgu.de
Internet http://www.kgu.de

Sachgebiet: Medizin und Gesundheitswissenschaften

von: Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt a. M.
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft


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