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Bundesverfassungsgericht folgt der Ansicht des Augsburger Staats- und Verwaltungsrechtlers MasingIn einer gestern veröffentlichten Entscheidung (siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Rückzahlungsforderungen des Bundestagspräsidenten Thierse in Höhe von 21 Mio. Euro gegenüber der CDU infolge des Parteispendenskandals verfassungsmäßig sind. Das Gericht greift in der Begründung seiner Entscheidung eine Argumentation auf, die maßgeblich mit an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg am Lehrstuhl für Staats- und Verfassungsrecht (Prof. Dr. Johannes Masing) entwickelt wurde. (idw) Masing hat in einem Aufsatz, der im Jahr 2001 in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2001, S. 2353) erschienen ist, in Auseinandersetzung mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip dargelegt, dass die bestehenden Unklarheiten des Parteiengesetzes hinsichtlich der Sanktionen nicht - wie es zunächst das Verwaltungsgericht in erster Instanz entschieden hatte - zugunsten von Parteien aufzulösen sind, wenn diese falsche Rechenschaftsberichte einreichen. Masing hat nachgewiesen, dass es konsistente Möglichkeiten sowie vor allem kompetenzmäßig auch einen Auftrag der Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt, zu einer Auslegung des Parteiengesetzes zu gelangen, die solche Verstöße gegen die Transparenzpflicht wirksam sanktioniert. Das Bundesverfassungsgericht ist dieser Ansicht gefolgt. Es bestätigt die Entscheidungen der zweiten und dritten Instanz, die die Rückzahlungsanordnungen des Bundestagspräsidenten für rechtmäßig erklärten und folgt dabei nicht nur im Ergebnis, sondern vor allem auch in der Begründung im Kern der von Masing entwickelten, in der Entscheidung mehrfach in bezug genommenen Argumentation. KONTAKT UND WEITERE INFORMATIONEN: Prof. Dr. Johannes Masing Sachgebiet: Politik und Recht von: Universität Augsburg Quelle: Informationsdienst Wissenschaft | ||||||||||
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