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Pränataldiagnostik und später Schwangerschaftsabbruch: Gynäkologen fordern den GesetzgeberAuf ihrem 55. Kongress präsentiert die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ein Positionspapier zu den Themen "Pränataldiagnostik, Beratung und möglicher Schwangerschaftsabbruch" mit konkreten Empfehlungen für den Gesetzgeber. Das Papier ist das Ergebnis eines umfangreichen öffentlichen Diskussionsprozesses, den die Gynäkologen auf ihrem letzten Kongress im Jahr 2002 angestoßen haben. Die dabei erarbeiteten konkreten Verbesserungsvorschläge gelte es nun in die Tat umzusetzen, fordern die Experten auf der Fachtagung in Hamburg. (idw) Es ist ein grausames Dilemma der modernen Geburtsmedizin: In einem Kreissaal kämpfen Ärzte und Pflegepersonal verzweifelt um das Leben eines Winzlings, der viel zu früh geboren wurde. Und im Kreissaal nebenan wird ein Kind, das eigentlich lebensfähig wäre, im Mutterleib erst getötet und danach abgetrieben, weil es eine schwere Krankheit hat. Im vergangenen Jahr nahmen Gynäkologinnen und Gynäkologen - laut Statistischem Bundesamt - 377 Mal einen so genannten späten Schwangerschaftsabbruch vor. "Spät": das heißt nach 22 Schwangerschaftswochen, also dann, wenn das Ungeborene bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre. Theoretisch ist der Abbruch sogar bis kurz vor der Geburt möglich. Schon lange schwelt bei den Gynäkologen das Unbehagen über unerwünschte Folgen der Reform des Paragrafen 218. Und daran hat die moderne Pränataldiagnostik einen entscheidenden Anteil. Einerseits fungiert sie als Lebensschutz: Sie nimmt den Eltern Sorgen, verhindert Abbrüche "auf Verdacht" und hilft im Falle eines Falles, eine Therapie vor oder gleich nach der Geburt vorzubereiten. Andererseits sehen sich die Ärzte zunehmend mit einem vermeintlichen "Rechtsanspruch" auf ein gesundes Kind konfrontiert, zu dessen Verwirklichung auch ein - später - Schwangerschaftsabbruch in Kauf genommen wird. Forderungen an den Gesetzgeber. Aus diesem Anlass legt eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe unter der Leitung von Professor Klaus Diedrich, dem Präsidenten der Gesellschaft und Direktor der Frauenklinik Universitätsklinikum Schlewsig-Holstein Campus Lübeck, nun ein Positionspapier vor. Durch ein vorausgegangenes Diskussionspapier konnte die Gesellschaft ihr erstes Ziel erreichen - die breite gesellschaftliche Diskussion von Schwangerschaftsabbrüchen. Nun gilt es, konkrete Verbesserungsvorschläge in die Tat umzusetzen. Im Klartext: Es geht darum, wie und unter welchen Bedingungen in der Zukunft die Pränataldiagnostik ablaufen soll. Ebenso geht es um die Rahmenbedingungen des Schwangerschaftsabbruches. Unerwünschte Wirkungen einer Gesetzesreform. Mit der Aufnahme dieser früher "embryopathische Indikation" genannten Begründung in die medizinische Indikation verschwanden weitere Hürden: die Beratungspflicht samt einer Bedenkzeit danach für die Mutter sowie die genaue statistische Erfassung der Abbruchgründe. Vor allem fiel jedoch die Grenze, jenseits derer ein Abbruch nicht mehr möglich ist - die 22. Schwangerschaftswoche. Und: Das Recht des Arztes, die Mitwirkung bei einem Abbruch mit medizinischen Indikation zu verweigern, ist in Frage gestellt. Gesetzlicher Regelungs- und Änderungsbedarf sieht die Arbeitsgruppe sowohl beim Schwangerschaftskonfliktgesetz als auch beim Bundesstatistikgesetz: Pressestelle: Barbara Ritzert · Valerie Neher Andechser Weg 17 · Sachgebiet: Medizin und Gesundheitswissenschaften von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Quelle: Informationsdienst Wissenschaft | ||||||||||
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