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Der Stiftungsrat der Universität Lüneburg tritt erstmals zusammen(idw) Am 1. Januar 2003 ist die Universität Lüneburg als eine von fünf niedersächsischen Hochschulen in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts übergegangen. Die neue Rechtsform der Stiftung gewährt der Universität ein hohes Maß an Autonomie und ein Abrücken von staatlicher Bürokratie. Wesentliche Aufsichtsfunktionen, die bisher vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur ausgeübt worden sind, gehen jetzt auf einen Stiftungsrat über, der künftig die Universität beraten und in Wirtschaftsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung entscheiden wird. Am 20 Juni 2003 werden die sieben Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Universität Lüneburg erstmals zusammentreten. Die folgenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft hat die Universität für die anspruchsvolle Aufgabe gewinnen können: Dr. Volker Böttcher Prof. Dr. Maria Cornelia Elizabeth (Rietje) van Dam-Mieras Dr. Dietrich H. Hoppenstedt Professor Dr. Lenelis Kruse Dipl. Volkswirt Jens Petersen Als Vertreterin des Senats der Universität Lüneburg: Als Vertreter des Niedersächsischen Wissenschaftsministeriums: Hinweis für die Redaktionen: Sachgebiet: nicht-fachbezogen von: Universität Lüneburg Quelle: Informationsdienst Wissenschaft | ||||||||||
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